Allgemeine Informationen für unsere Patienten und Gäste
Ein Aufenthalt auf eigene Kosten ist
jederzeit - auch ohne ärztliche Einweisung - möglich. Wir beraten Sie
gerne zur Zimmerreservierung und
informieren Sie über unsere Kennenlern-Angebote sowie über die
Preise und das Leistungsangebot (auch
ambulant).
Bitte entnehmen Sie die weiteren
Informationen der Preisliste. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns bitte an.
Status
Die HG Naturklinik Michelrieth hat den Status einer Privat-Krankenanstalt
nach § 30 GewO.
Beihilfefähigkeit nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 BVO (akut-stationär)
und § 7 Abs. 1 BVO (stat. Rehabilitationsmaßnahme) der Beihilfeverordnung ist gegeben.
Für den Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV) liegt die Anerkennung
als „gemischte Krankenanstalt” vor.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111
SGB V.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei gewünschter Kostenübernahme vor Antritt der Behandlung die Erstattungsfähigkeit abgeklärt werden sollte. Bitte bestehen Sie auf einer schriftlichen Zusage bzw. Stellungnahme der Privatversicherung, Beihilfestelle und Kranken- oder Pflegekasse. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns bitte an!
Informationen für Patienten mit privater Krankenversicherung:
Die HG Naturklinik Michelrieth ist eine private Krankenanstalt, in der akut-stationäre
Krankenbehandlungen, AHB-Maßnahmen und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden. Wir erfüllen die Voraussetzungen des § 107 SGB V Abs. 1 (Krankenhaus) und Abs. 2 (Rehabilitationseinrichtung).
Bei der privaten Krankenversicherung ist es aufgrund des Status als gemischte
Krankenanstalt (§ 4 Abs. 5 MB/KK) erforderlich, vor dem Antritt der stationären
Behandlung die Leistungszusage einzuholen – unter Vorlage der Krankenhauseinweisung
und eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Preisliste bei Kostenübernahmen.
Für Beihilfeberechtigte gilt:
Die HG Naturklinik Michelrieth ist beihilfefähig nach § 6 Abs. 1
Nr. 6 BVO (stationäre Krankenhausbehandlung – mit ärztlicher Einweisung),
und nach § 7 Abs. 1 BVO (stationäre Rehabilitationsmaßnahme – hier ist die vorherige
Anerkennung durch den Amtsarzt erforderlich).
Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte der Preisliste bei Kostenübernahmen.
Informationen für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung:
Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V zur stationären
Rehabilitation (früher: Kur) mit allen gesetzlichen Krankenkassen; insbesondere
für die Indikationsgebiete Erkrankungen der Atemwege, der Haut und Allergien.
Auch für den Bereich der Verhinderungspflege besteht die Zulassung. Unfallversicherungsträger
und Berufsgenossenschaften bewilligen im Einzelfall stat. Rehabilitationsmaßnahmen/stat. Heilverfahren.
Für Patienten aus dem Ausland ist es u.U. möglich, eine (Teil-)Kostenübernahme
zu erreichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Preisliste bei Kostenübernahmen.
Hinweis zur steuerlichen Anerkennung:
Aufwendungen, die zur Vermeidung oder Beseitigung einer Krankheit notwendig sind und von keiner Versicherung übernommen werden, können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des § 33 EstG steuerbegünstigt als außergewöhnliche Belastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer anerkannt werden.
Spar-Tipps für Sie:
- Empfehlen Sie uns weiter!
Für jede Empfehlung, die uns über Sie erreicht und die zu einer Buchung ab 7 Tagen bzw. 14 Tagen führt, bedanken wir uns bei Ihnen mit einem Gesundheits-Wertscheck von 100,- bzw. 200,- Euro. - Nutzen Sie Ihren Frühbucher-Bonus!
Bei einer Aufenthaltsdauer ab 14 Tagen und einer Vorab-Buchungszeit von mindestens 8 Wochen erhalten Sie einen Nachlass von 10% auf die Logisleistungen. - Geschenk-Tipp
Schenken Sie Gesundheit und Wohlbefinden mit einem Geschenk-Gutschein – bei uns das ganze Jahr über erhältlich! Da werden sich Ihre Lieben freuen! - Sofortbucher-Bonus
Sie buchen bei Abreise Ihren nächsten Aufenthalt von mind. 7 Tagen und erhalten als Dankeschön eine Entspannungstherapie z.B. die Kostbarkeit »Blauer Diamant« im Wert von € 29,-.