Informationen für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung
Der Weg zu einer Rehabilitationsmaßnahme
Ihr Hausarzt oder Facharzt befürwortet eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung ist die Durchführung einer Anschlussheilbehandlung in unserem Hause möglich (Beantragung über den Sozialdienst des Krankenhauses). Bitte klären Sie vorab die Zuständigkeit, denn in der Regel ist nur für Rentner und Nichterwerbstätige (z.B. Hausfrauen) die Krankenkasse zuständig.
Ihr Arzt sollte auf dem Antragsformular begründen, dass ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und welche sog. Funktionseinschränkungen im Alltag bestehen. Außerdem sollte begründet werden, warum die Rehabilitation in unserer Klinik durchgeführt werden soll, z.B. weil:
- Sie Wert auf eine naturheilkundliche Behandlung legen
- Ihr Arzt die Kombination schulmedizinischer und naturheilkundlicher Verfahren für sinnvoll hält
- umfangreiche (multimorbide) Krankheitsbilder vorliegen
- Sie sich vegetarisch/vegan ernähren oder vegetarische/vegane Ernährung kennenlernen wollen
- aufgrund Ihres Krankheitsbildes eine hochwertige naturbelassene Nahrung ohne chemische Düngemittel und ohne Mist und Gülle erforderlich oder gewünscht ist
- bei Ihnen eine Ernährungsumstellung ärztlich empfohlen wurde und/oder gewünscht ist, auch bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten.
Nach der Bewilligung vereinbaren Sie Ihren Aufnahmetermin mit unserer Patientenaufnahme. Wenn Ihre Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit bestätigt hat, aber noch keine Genehmigung für unser Haus erfolgte, obwohl Sie gerne hierherkommen möchten, so rufen Sie uns bitte an. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, kann dies verschiedene Gründe haben. Sie können uns die Antragsunterlagen senden oder uns anrufen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
Häufige Aufnahme-Indikationen zur Rehabilitation
- Erkrankungen der Atemwege, Hauterkrankungen, Allergien
- Erkrankungen des Bewegungsapparates, neurologische Erkrankungen
- Erschöpfungszustände (Burn-out-Syndrom), z.B. auch bei Pflege eines Angehörigen
- Erkrankungen des Stoffwechsels, innere Erkrankungen
- Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Gefäße
- Nachsorge bei Tumorerkrankungen, geriatrische Erkrankungen
- Bei Pflegebedürftigkeit kann oftmals ein Zuschuss der Pflegekasse in Form einer sogenannten Verhinderungspflege erfolgen.
Wahlleistungen:
| Aufpreis für die Unterbringung im größeren Einzelzimmer oder Komfortbereich – pro Tag |
€ 45,- |
Verhinderungspflege:
Eine Verhinderungspflege kann nötig sein, wenn die Pflegeperson z.B. erkrankt ist oder in den Urlaub fährt. Um eine Verhinderungspflege beantragen zu können, ist Voraussetzung, dass bereits seit einem halben Jahr eine Einstufung in eine Pflegestufe besteht. Für die Verhinderungspflege stellt die Pflegekasse pro Kalenderjahr einen Maximalbetrag zur Verfügung. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit uns in Verbindung.
