Informationen für Patienten mit privater Krankenversicherung

Der Weg zu einer stationären Krankenhausbehandlung:

Hält Ihr Hausarzt oder Facharzt einen Krankenhausaufenthalt für medizinisch notwendig, weil eine akute Krankheitssituation aufgetreten ist, die ambulant nicht ausreichend behandelt werden kann, so ist es notwendig, dass Ihr Hausarzt vor Antritt der stationären Heilbehandlung einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellt, um die Kostenzusage für einen stationären Krankenhausaufenthalt in unserem Haus einzuholen. Ihr Arzt sollte auf dem Antragsformular für Ihre Privatversicherung begründen, warum eine ambulante Behandlung nicht ausreichend und eine stationäre Heilbehandlung notwendig ist. Er sollte aufzählen, welche ambulanten Therapien bereits erfolgt sind und was das Ziel der stationären Heilbehandlung ist. Nur durch die schriftliche Genehmigung ist die Kostenübernahme durch die Versicherung wirklich gewährleistet. Wird der Antrag erst während oder nach Ihrem stationären Aufenthalt gestellt, ist zwar eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung möglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt wird und Sie die Kosten des Aufenthaltes selbst tragen müssen. Für die Beihilfestelle ist es ausreichend, wenn Ihr Arzt eine ärztliche Einweisung ausstellt; diese sollte ebenfalls vor Antritt des Aufenthaltes an die Beihilfe weitergegeben werden. In der Regel reicht diese jedoch für die Bewilligung eines Krankenhausaufenthaltes aus.

Der Weg zu einer stationären Anschlussheilbehandlung (AHB):

Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung – zum Beispiel nach einer Operation – besteht die Möglichkeit, je nach Verlauf und Indikation der Erkrankung eine stationäre Anschlussheilbehandlung bei uns durchführen zu lassen. Dazu ist es notwendig, dass der Soziale Dienst des Krankenhauses diese Anschlussheilbehandlung bei Ihrer Versicherung beantragt, sofern der behandelnde Arzt des Krankenhauses dies befürwortet. Auch in diesem Fall sollte die Genehmigung möglichst schon vor Antritt der Anschlussheilbehandlung bei uns vorliegen.

Aufnahme-Indikationen:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Gefäße: z.B. KHK, Herzinsuffizienz, entzündliche Herzerkrankungen, Hypertonie, Erkennung und Behandlung von Risikofaktoren.
  • Akute Erkrankungen des Bewegungsapparates: z.B. akute Bandscheibenvorfälle, akuteSchmerzzustände, Parästhesien, Erkrankungen des rheumatischen und degenerativen Formenkreises.
  • Akute allergische Erkrankungen: Erkrankungen der Atemwege wie z.B. Asthma bronchiale, COPD; Erkrankungen der Haut wie Exazerbationen bei Neurodermitis, Psoriasis-Schübe; entzündliche Darmerkrankungen, z.B. Colitis ulcerosa; Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten.
  • Psychische Belastungszustände: z.B.Burn-out-Syndrom, depressive Erkrankungen, schwere Erschöpfung.
  • Tumorerkrankungen: Ganzheitlich-naturheilkundliche Behandlung von Tumorerkrankungen, auch prä- und postoperativ; begleitende biologische Krebstherapie bei Chemotherapie und Bestrahlung.
  • Neurologische Erkrankungen: z.B. Multiple Sklerose
  • Anschlussheilbehandlung: z.B. nach Operationen
  • Weitere akute Erkrankungen oder akute Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung –
    Bei Fragen steht Ihnen unser Ärzteteam gerne zur Verfügung.

Krankenhaus-Pflegesätze: (bei Unterbringung im Zweibettzimmer)

Psychiatrisch / Internistischer Pflegesatz € 249,50
Internistisch / Neurologischer Pflegesatz € 298,50
Pflegesatz bei Erkrankungen des Bewegungsapparates € 298,50
Onkologischer Pflegesatz € 307,50

Die Zuordnung zu den Pflegesätzen richtet sich nach der Aufnahmeindikation.

Wahlleistungen:

Einzelzimmerzuschläge pro Tag € 20,– bis € 121,-
Privatärztliche Behandlung: Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Der Weg zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme (Sanatoriumsbehandlung):

Für die Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bzw. Sanatoriumsbehandung muss in der Regel über längere Zeit eine nachweislich chronische Erkrankung vorliegen, deren ambulante Behandlung bereits ausgeschöpft wurde und die eine deutliche Beeinträchtigung der Bewältigung Ihres Alltags darstellt.
Damit Ihre Krankenversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme bewilligt, muss eine solche Maßnahme Teil Ihres Versicherungstarifes sein. Ist das nicht der Fall, genehmigen Privatversicherungen in den meisten Fällen nur eine geringe Tagespauschale. In wenigen Ausnahmen erstatten sie auch die ärztlichen und physikalischen Leistungen, jedoch keine Unterbringungs- und Verpflegungskosten.
Für Beihilfeberechtigte sind Rehabilitationsmaßnahmen in der Regel tariflich vorgesehen. Dann ist es notwendig, dass Ihr Haus- oder Facharzt einen Antrag für Rehabilitationsmaßnahmen bei Ihrer Beihilfestelle anfordert und diesen ausgefüllt wieder zurücksendet. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die ambulanten Behandlungen ausgeschöpft sind und welche Funktionseinschränkungen bestehen, die Ihnen die Bewältigung der Alltagspflichten erschweren. Die Beihilfestelle leitet Ihren Antrag an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes weiter. Von dort erhalten Sie dann eine Einladung zur Vorstellung beim Amtsarzt. Befürwortet der Amtsarzt eine Rehabilitationsmaßnahme, wird Ihnen in den meisten Fällen die Rehabilitationsmaßnahme von der Beihilfestelle genehmigt – zu dem Prozentsatz, zu dem Sie beihilfeberechtigt sind. In der Regel können Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Sanatoriumsbehandlungen alle 4 Jahre beantragt werden. In Ausnahmefällen auch früher, wenn Ihnen der Amtsarzt bescheinigt, dass eine Frist von 4 Jahren nicht einzuhalten ist. Nach der Bewilligung vereinbaren Sie bitte einen Aufnahmetermin mit unserer Patientenaufnahme. Falls Ihre Versicherung den Antrag abgelehnt hat, können Sie uns die Antragsunterlagen senden oder uns anrufen. Gerne besprechen wir dann mit Ihnen weitere Vorgehensweisen.

Aufnahme-Indikationen:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Gefäße: z.B. KHK, Herzinsuffizienz, entzündliche Herzerkrankungen, Hypertonie, Erkennung und Behandlung von Risikofaktoren.
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates: z.B. akute Bandscheibenvorfälle, akute Schmerzzustände, Parästhesien, Erkrankungen des rheumatischen und degenerativen Formenkreises.
  • Allergische Erkrankungen: Erkrankungen der Atemwege wie z.B. Asthmabronchiale, COPD; Erkrankungen der Haut wie Exazerbationen bei Neurodermitis, Psoriasis-Schübe; entzündliche Darmerkrankungen, z.B. Colitis ulcerosa; Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten.
  • Psychische Belastungszustände: z.B. Burn-out-Syndrom, depressive Erkrankungen, schwere Erschöpfung.
  • Tumorerkrankungen: Ganzheitlich-naturheilkundliche Behandlung von Tumorerkrankungen, auch prä- und postoperativ; begleitende biologische Krebstherapie bei Chemotherapie und Bestrahlung.
  • Neurologische Erkrankungen: z.B. Multiple Sklerose
  • Anschlussheilbehandlung: z.B. nach Operationen
  • Weitere chronische Erkrankungen oder akute Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung –
    Bei Fragen steht Ihnen unser Ärzteteam gerne zur Verfügung.

Tagessätze bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen:

Im Bereich Psychosomatik:
Pauschalierter Tagessatz im Einzelzimmer
€ 169,-
Bei anderen Indikationen:
Tagessatz für Unterkunft im Einzelzimmer und Verpflegung
€ 119,-
zusätzlich Einzelberechnung
der ärztlichen Leistungen nach GOÄ*
der physikalischen Therapien nach GO
* Es erfolgt keine Minderung der Leistungen nach § 6a der GOÄ.
 

Wahlleistungen: Aufpreis für die Unterbringung

im größeren Einzelzimmer oder Komfortbereich – pro Tag ab € 41,-